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LEISTUNGEN

Arbeitsmittelüberprüfung

Sie möchten die wiederkehrende Prüfung Ihrer Arbeitsmittel gemäß § 8 Arbeitsmittelverordnung rasch und kostengünstig durchführen lassen?

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Erstabnahmen

In Ihrem Betrieb wurde ein Kran, ein Rolltor oder ein anderes Arbeitsmittel montiert und es soll die Erstabnahme gemäß § 7 Arbeitsmittelverordnung durchgeführt werden?

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Betriebsanlagenprüfung (§ 82b GewO)

Die Gewerbebhörde hat Sie aufgefordert, eine Bescheinigung über die wiederkehrende Prüfung Ihrer Betriebsanlage gemäß § 82b der Gewerbe-ordnung vorzulegen?

 

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Dann sind Sie hier genau richtig, denn wir führen alle notwendigen Prüfungen und die administrativen Arbeiten gerne für Sie durch!

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen gerne
in einem Umkreis von ca. 120 km in OÖ und Salzburg an:
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 8 der Arbeitsmittelverordnung
Erstabnahme von Arbeitsmitteln gemäß § 7 der Arbeitsmittelverordnung
Überprüfung von Betriebsanlagen gemäß
§ 82b Gewerbeordnung
Sonstige
Leistungen
KONTAKT
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DI Michael Courten

Sachverständiger Arbeitsmittelüberprüfung

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Bahnhofstraße 4

A-5280 Braunau am Inn

Tel: +43 664 7310 4065

E-Mail: office@ib-courten.at

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