
Erstabnahme von Arbeitsmitteln gemäß
§ 7 der Arbeitsmittelverordnung
Falls in Ihrem Betrieb abnahmepflichtige Arbeitsmittel montiert wurden wie zum Beispiel:
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Rolltore, Sektionaltore, Schiebetore, kraftbetrieben
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Rolltore, Sektionaltore, händisch bedient >10 m²
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Krananlagen (Laufkrane, Schwenkkrane)
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KFZ-Hebebühnen
... dann kann die Erstabnahme vor Ort durch unsere kurzen Vorlaufzeiten im Normalfall innerhalb eines Tages durchgeführt werden.
Unser Service für Fahrzeugbauer: nach der Erstabnahme von Ladebordwänden, LKW-Ladekranen, Seilwinden etc. werden das Abnahmegutachten und das Prüfbuch sofort nach der Abnahme in Ihrem Haus erstellt und stehen Ihnen bzw. Ihrem Kunden unmittelbar zur weiteren Verwendung (z.B. Typisierung) zur Verfügung.