top of page

Wiederkehrende Prüfungen gemäß

§ 8 der Arbeitsmittelverordnung

 

Nach den einschlägigen Vorschriften dürfen Arbeitsmittel nur benutzt werden, wenn die erforderlichen Abnahmeprüfungen und wiederkehrenden Prüfungen innerhalb der gesetzlichen Fristen durchgeführt wurden. Über diese Prüfungen sind entsprechende Prüfbücher zu führen und im Betrieb aufzubewahren, der Gewerbebehörde oder dem Arbeitsinspektor ist jederzeit Einsicht in die Prüfbücher zu gewähren.

 

  Wir überprüfen alle Ihre Arbeitsmittel wie zum Beispiel:

  • Gabelstapler, Teleskopstapler, Deichselstapler

  • Rolltore, Sektionaltore und Schiebtore inkl. elektronischer Schließ-kraftmessung gemäß EN 12453

  • Anpassrampen, Fahrzeughebebühnen

  • Pressen und Stanzen, Abkantpressen inkl. elektronischer Messung der  Nachlaufzeit und Prüfung von Sicherheitsabständen gemäß EN/ISO 13855

  • Scherenbühnen, Hubsteiger, Arbeitskörbe

  • LKW-Ladebordwände, LKW-Ladekrane und Mobilkrane

  • Hallenkrane, Seil- und Kettenzüge

  • Lastaufnahmemittel, Kettengehänge etc.

  • Sachkundigen-Prüfung aller Komponenten der Persönlichen Schutz-ausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Flexible Terminvereinbarung + rasche Prüfungsdurchführung = minimaler Aufwand für Ihr Unternehmen!

bottom of page