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Betriebsanlagenüberprüfung

gemäß § 82b der Gewerbeordnung

 

Auszug aus § 82b GewO 1994: "Der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Über jede wiederkehrende Prüfung ist eine Prüfbescheinigung auszustellen, die insbesondere festgestellte Mängel und Vorschläge zu deren Behebung zu enthalten hat. Die Prüfbescheinigung ist vom Inhaber bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung der Anlage aufzubewahren."

Das Prüfintervall beträgt 5 Jahre. Der Aufwand für die Überprüfung hängt von der Größe Ihres Betriebes und der bestehenden Aktenlage ab, wir erstellen daher rasch und unverbindlich ein individuelles Angebot für Sie.

Terminvereinbarungen für ein kostenloses Beratungsgespräch gerne telefonisch unter der Rufnummer +43 664 7310 4065 oder Sie senden zur Kontaktaufnahme ein E-Mail an office@ib-courten.at und wir melden uns bei Ihnen.

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