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Erstabnahme von Arbeitsmitteln gemäß 

§ 7 der Arbeitsmittelverordnung

 

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Falls in Ihrem Betrieb abnahmepflichtige Arbeitsmittel montiert wurden wie zum Beispiel: 

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  • Rolltore, Sektionaltore, Schiebetore, kraftbetrieben

  • Rolltore, Sektionaltore, händisch bedient >10 m²

  • Krananlagen (Laufkrane, Schwenkkrane)

  • KFZ-Hebebühnen

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... dann kann die Erstabnahme vor Ort durch unsere kurzen Vorlaufzeiten im Normalfall innerhalb eines Tages durchgeführt werden.

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Unser Service für Fahrzeugbauer: nach der Erstabnahme von Ladebordwänden, LKW-Ladekranen, Seilwinden etc. werden das Abnahmegutachten und das Prüfbuch sofort nach der Abnahme in Ihrem Haus erstellt und stehen Ihnen bzw. Ihrem Kunden unmittelbar zur weiteren Verwendung (z.B. Typisierung) zur Verfügung.

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